II/5/c). Aus dem Fragebogen ABAKABA, aufgrund dessen die Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze vorgenommen wurde, ergibt sich kein Hinweis darauf, ob sämtliche Berufserfahrung nach Abschluss der angerechneten Ausbildung relevant ist oder ob eine zusätzliche Spezifität gegeben sein muss. Die Formulierung im sogenannten ABAKABA-Protokoll (= Resultat der Arbeitsplatzbewertung für die einzelnen Funktionen) lässt auf die erstgenannte (extensivere) Auslegung schliessen ("Erforderliche [Berufs-]Erfahrung vor oder nach Stellenantritt [ab Abschluss der angerechneten Ausbildung]").