Aus den Erwägungen 2. 2.1. Gemäss § 22 Abs. 1 lit. e LD in Verbindung mit Ziff. 1 Abs. 2 lit. a Anhang II LD sind die Bezirksamtmänner von einer Leistungsbeurteilung ausgenommen. Ihr Lohn setzt sich daher nicht aus einem "Positionsanteil" und einem "Leistungsanteil" (sowie allfälligen Lohnzulagen) zusammen (vgl. § 4 LD); vielmehr wird ihnen ein "fester Grundlohn" (§ 22 Abs. 1 LD) sowie ein "Erfah- 2007 Besoldung 387