Mit "Verfügung" vom 10. August 2006 gewährte der Chef der Abteilung Strafrecht der Klägerin zwei zusätzliche Ferienwochen. Demzufolge sind von den erwähnten 627,65 Überstunden 84 h in Abzug zu bringen. Damit verbleiben insgesamt 543,65 Überstunden. 107 Besoldung. Festlegung des Anfangslohnes für sog. Grundlöhner. - Massgebende Gesichtspunkte bei der Festlegung des Anfangslohnes für Mitarbeitende in den Personalkategorien nach § 22 LD (sog. "Grundlöhner"; Erw. II/2-5). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 30. April 2007 in Sachen X. gegen das Departement Volkswirtschaft und Inneres (2-BE.2006.23).