vielmehr ergibt sich namentlich aufgrund der systematischen sowie der teleologischen Auslegung dasselbe Resultat. 4. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Ziffer 3 Abs. 2 Anhang IV LDLP für sämtliche Lehrpersonen mit einem überführten Lohn zwischen der Normalkurve und dem Maximum ihrer Funktion zur Anwendung kommt. Ein Wechsel der Tätigkeit vermag daran nichts zu ändern, sofern nicht gleichzeitig ein Wechsel der Funktion 450 Personalrekursgericht 2006