"Bei Lehrpersonen, deren bisherige Bruttobesoldung gemäss Ziff. 1 am 31. Dezember 2004 über dem für ihre Funktion definierten Maximum liegt, wird im Fall von Ziff. 3 Abs. 3 Satz 2 eine nominelle Besitzstandsgarantie gewährt, wenn die Summe gebildet aus deren Lebensalters- und Dienstaltersjahren mindestens 60 ergibt.