1.2 hievor; die Regelung wird vorliegend absichtlich nicht mit dem Begriff "Besitzstand" umschrieben, da dieser Ausdruck gemäss Ziffer 4 Anhang IV LDLP im Zusammenhang mit einer anderen Konstellation [überführter Lohn liegt über dem Maximallohn für die betroffene Funktion; Summe von Lebens- und Dienstalter ergibt mindestens 60] verwendet wird). 3.2. Im Folgenden ist durch Auslegung von Ziffer 3 Abs. 2 Anhang