1 Abs. 1 am 31. Dezember 2004 über dem für ihre Funktion definierten Maximum, wird die Ortszulage entsprechend gekürzt. Für einen allfällig verbleibenden Betrag über dem Maximum erfolgt die folgende gestaffelte Senkung der bisherigen Bruttobesoldung: a) per 1. März 2005 wird der Bruttolohn um 20 % der Differenz gesenkt; b) per 1. August 2005 wird der Bruttolohn um weitere 35 % der Differenz gesenkt; c) per 1. Januar 2006 wird der Bruttolohn um die restlichen 45 % der Differenz gesenkt." 2. Die Vorinstanz hat per 1. Januar 2005 den damaligen Lohn der Beschwerdeführerin unverändert überführt. Auf den Beginn des