1 Abs. 1 am 31. Dezember 2004 über der für ihre Funktion definierten Normalkurve, jedoch noch unter dem betreffenden Maximum, folgt die bisherige Bruttobesoldung erst dann der Lohnentwicklung, wenn sie auf die im entsprechenden Jahr massgebende Lohnentwicklungskurve zu liegen kommt. 3 Liegt bei einer Lehrperson die bisherige Bruttobesoldung gemäss Ziff. 1 Abs. 1 am 31. Dezember 2004 über dem für ihre Funktion definierten Maximum, wird die Ortszulage entsprechend gekürzt.