"1Liegt bei einer Lehrperson die bisherige Bruttobesoldung gemäss Ziff. 1 Abs. 1 am 31. Dezember 2004 unter der für ihre Funktion definierten Normalkurve, wird die bisherige Bruttobesoldung per 1. Januar 2005 auf die Normalkurve gemäss Ziff. 2 angehoben. 2 Liegt bei einer Lehrperson die bisherige Bruttobesoldung gemäss Ziff. 1 Abs. 1 am 31. Dezember 2004 über der für ihre Funktion definierten Normalkurve, jedoch noch unter dem betreffenden Maximum, folgt die bisherige Bruttobesoldung erst dann der Lohnentwicklung, wenn sie auf die im entsprechenden Jahr massgebende Lohnentwicklungskurve zu liegen kommt.