II/1. 1.1. Mit dem Lohndekret Lehrpersonen wurde für alle Lehrpersonen, welche dem Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen unterliegen, ein neues Lohnsystem eingeführt. Das Dekret trat per 1. Januar 2005 in Kraft (§ 38 LDLP). 1.2. Anhang IV LDLP enthält die Überführungsregelungen bezüglich dem Übergang zum neuen Lohnsystem. Die früheren Besoldungen samt Ortszulagen wurden grundsätzlich per 1. Januar 2005 unverändert überführt (Ziffer 1 Abs. 1 Anhang IV LDLP).