2006 Besoldung 445 rers an einer nochmaligen Beschwerdemöglichkeit für eine Rückweisung spricht. Die dadurch verursachte Verzögerung des Verfahrens ist in Kauf zu nehmen. Nachdem die Vorinstanz für den Entscheid, welcher nunmehr aufgehoben wird, sehr viel Zeit aufwendete, ohne dass aus den Akten ein entsprechender Instruktionsaufwand ersichtlich wäre, wird sie angehalten, die Angelegenheit beförderlich zu behandeln. 90 Kommunal angestellte Lehrperson. - Bei unveränderter Funktion bleibt der überführte Lohn unabhängig von der konkreten Lehrtätigkeit gewährleistet.