Der Kläger hatte im Zeitpunkt der Anstellung offene Betreibungen in der Höhe von knapp Fr. 10'500.--. In der knapp dreijährigen Anstellungszeit erhöhte sich der Betrag von offenen Betreibungen und offenen Verlustscheinen auf ein Mehrfaches (die genaue Höhe ist umstritten). 362 Personalrekursgericht 2007