der Anstieg des Lohnniveaus, desto tiefer die Position innerhalb des Lohnbandes). Würde sich in den Folgejahren die Lohnentwicklung primär nach dem Lohnvergleich innerhalb der einzelnen Funktionen richten, würden die Besoldungen der Betroffenen deutlich weniger schnell ansteigen als nach Massgabe des Vergleichs über alle Lohnstufen hinweg. 4. Im Zusammenhang mit der erwähnten unzulässigen Beschränkung der Vergleichsbasis ergibt sich, dass relevante Vergleichszahlen inklusive einer Berechnung des Lohns des Beschwerdeführers gemäss einem geeigneten "Lohntool" fehlen.