Es kann vorliegend offen gelassen werden, ob mit den erstmaligen individuellen Lohnanpassungen per 1. Januar 2002 das neue Lohnsystem bereits vollumfänglich umgesetzt oder ob dieses Ziel erst in einem späteren Zeitpunkt erreicht wurde. Ebenso kann in Bezug auf die zweitgenannte Variante offen bleiben, ob und gegebenenfalls für welche Zeitdauer über den 1. Januar 2002 hinaus mit der vollständigen Einführung des neuen Lohnsystems zugewartet werden 444 Personalrekursgericht 2006