3.4. Zusammenfassend ergibt sich, dass die vorinstanzliche Begründung a priori fehlerhaft ist. Für die Beurteilung der Frage, welcher Leistungsanteil einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter zusteht, darf nicht bloss auf die Positionierung anderer Mitarbeitenden derselben Funktion abgestellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr die Positionierung sämtlicher Mitarbeitenden mit vergleichbaren Voraussetzungen über alle Lohnstufen hinweg. In der Praxis lässt sich dieser Vergleich durch ein so genanntes "Lohntool" erreichen.