Insbesondere ergibt sich auch kein Anspruch, innert einer gewissen Dauer den maximalen Erfahrungsanteil erreichen zu können. Verwaltungsbehörden 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 447 I. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 100 Beschaffenheit einer Privatstrasse - Das öffentliche Recht regelt die Dimensionierung wie auch die Festigkeit und die technische Ausgestaltung (Ausbaustandard) von Privatstrassen nicht. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 8. Mai 2009, i.S. F. gegen D., I. und Gemeinderat Suhr. Aus den Erwägungen