4.3.5. Demzufolge ist die in § 36 Abs. 3 PLV vorgesehene Koppelung an die durchschnittliche Lohnentwicklung nicht zu beanstanden. Ein Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot ist nicht ersichtlich. 4.4. (…) 4.5. Zu prüfen ist allerdings, ob der Regierungsrat in Anbetracht der Bestimmung des § 22 Abs. 2 LD überhaupt die Kompetenz hatte, auf dem Verordnungsweg eine Regel über die Bemessung des Erfahrungsanteils aufzustellen. Prof. Peter Hänni hat diese Frage im Gutachten ausführlich geprüft (vgl. Erw.