dass die Personalgruppen mit Positions- und Leistungsanteil und Gruppen mit Grundlohn und Erfahrungsanteil in der durchschnittlichen Lohnentwicklung auf die Dauer gleich zu behandeln sind. Das Interesse des Staates an einer einheitlichen Lohnentwicklung der verschiedenen Personalkategorien ist zentral. 442 Personalrekursgericht 2009