4.3.4. Mit der Koppelung der individuellen Lohnentwicklung im Erfahrungsanteil an die durchschnittliche Entwicklung im Leistungsanteil (§ 36 Abs. 3 PLV) ist vom Regierungsrat ein starres System eingeführt worden, in welchen die "Grundlöhner" mit zunehmender Erfahrung bei positiver Gesamtbeurteilung automatisch vorrücken und in regelmässigen Zeitabständen in den Genuss von Lohnerhöhungen kommen. Eigentlicher Grund für diesen Automatismus ist der Entscheid, die "Grundlöhner" keiner Leistungsbeurteilung zu unterziehen und ihnen stattdessen zum Grundlohn einen Erfahrungsanteil auszurichten.