Die Unterteilung des Staatspersonals in eine Gruppe mit Leistungslohn und eine Gruppe mit Erfahrungslohn beruht auf sachlichen Gründen. Die Einführung eines leistungsorientierten Lohnsystems dient der Gerechtigkeit, Flexibilität, Leistungs- und Führungsbetonung (vgl. dazu Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 19. Mai 1999 [Botschaft], S. 13 f.). Eine Leistungsbeurteilung ist jedoch bei gewissen Berufsgruppen nicht 2009 Besoldung 441