Das Begehren um Zusprechung einer Entschädigung aufgrund einer unrechtmässigen Kündigung ist folglich im Klageverfahren zu beurteilen (Erw. 3). - Es besteht im vorliegenden Fall keine gesetzliche Bestimmung, welche abweichend von § 78a VRPG die Geltendmachung der Entschädigungsforderung innert bestimmter Frist vorschreiben würde; eine analoge Anwendung von § 37 PersG ist ausgeschlossen (Erw.4). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 2. März 2006 in Sachen E. gegen Einwohnergemeinde M. (2-BE.2005.50012). Aus den Erwägungen