Cousins sowie die Polizeirapporte der involvierten Polizeibeamten tragen allesamt keine Unterschrift. Zwar existieren diese Unterlagen wahrscheinlich auch in unterzeichneter Form und könnten durch die Kantonspolizei noch beigebracht werden. Auf eine nachträgliche Einforderung kann jedoch - nachdem die Verfügung wie gesehen ohnehin aufzuheben ist - verzichtet werden. Künftig ist aber darauf zu achten, dass die entsprechenden Unterlagen vor Erlass der Verfügung erstellt werden und den Verfügungsadressaten im Rahmen des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt wird.