b des Konkordats ist festzuhalten, dass ein solcher gemäss Art. 3 Abs. 2 des Konkordats nur dann als erbracht gilt, wenn die Aussagen schriftlich festgehalten und unterzeichnet wurden. Die dem Gericht eingereichten Protokolle der polizeilichen Einvernahmen des Beschwerdeführers sowie seines Bruders und seines 2010 Beschwerden gegen Verfügungen der Kantonspol... 377