bot für den Rayon Aarau bei Auswärtsspielen des FC Aarau kaum Sinn macht, da diesfalls im fraglichen Gebiet keine ernsthafte Gefahr gewalttätiger Ausschreitungen bestehen dürfte. Andererseits wäre ein Rayonverbot, welches nicht auf Spiele einer oder allenfalls mehrerer bestimmter Mannschaften beschränkt ist, offensichtlich unverhältnismässig, weshalb nicht leichthin anzunehmen ist, die verfügende Behörde habe das Verbot auf sämtliche Mannschaften des "Vereins FC Aarau" beziehen wollen.