Sodann schränkt die Verfügung das Rayonverbot nicht auf Heimspiele ein und ist damit auch diesbezüglich ungenau. Es deutet zwar einiges darauf hin, dass das gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Rayonverbot so gemeint war, dass davon lediglich die Heimspiele der ersten Herren-Mannschaft des FC Aarau erfasst werden sollten. Dafür spricht zum einen, dass ein Ver- 2010 Beschwerden gegen Verfügungen der Kantonspol... 373