Insbesondere in Bezug auf das Spielende kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. Trotzdem ist die Verfügung diesbezüglich nicht zu beanstanden, da mit "Ende" wohl das geplante Spielende und nicht das effektive Ende des Spiels gemeint ist, zumal für einen Betroffenen nur bei dieser Auslegung genügend klar ist, wann er den verbotenen Rayon wieder betreten darf. Die Geltungsdauer wurde damit hinreichend präzis festgelegt. 2.2. Bezüglich des betroffenen Rayons wurde der Verfügung sowohl ein Plan als auch eine Liste mit Strassen bzw. geografischen Ortsbezeichnungen beigelegt, aus welchen unmissverständlich hervorgeht, welches Gebiet durch den Beschwerdeführer nicht betreten