als auch der örtliche und inhaltliche Geltungsbereich des Verbots hinreichend festgelegt wurde. 2.1. Das Rayonverbot wurde für die Dauer vom 13. März 2010 bis zum 13. März 2011 ausgesprochen. Diesbezüglich ist die Verfügung klar. Das Verbot gilt jedoch während dieser Zeit nicht dauernd, sondern gemäss Verfügung nur "jeweils 2 Stunden vor Beginn und bis 3 Stunden nach Ende eines Meisterschafts-, Schweizercup- oder eines Freundschaftsspiels des Verein FC Aarau". Zwar ist diese Zeitangabe mit gewissen Unwägbarkeiten behaftet. Insbesondere in Bezug auf das Spielende kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen.