Anlässlich der Haftverhandlung gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, er sei am 26. Januar 2012 um 06.00 Uhr in Lausanne angehalten worden. In der Folge habe man ihn auf einen Polizeiposten und von dort aus an einen weiteren Ort gebracht. Auf Rückfrage hin erklärte der Gesuchsgegner, er wisse nicht, ob ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. Der Vertreter des MIKA ging zwar davon aus, dass der Gesuchsgegner am 26. Januar 2012 aus strafrechtlichen Motiven angehalten worden ist, konnte dies anlässlich der Haftverhandlung jedoch nicht belegen.