(drei Arbeitstage; vgl. http://www.post.ch/post-briefe-inland.pdf, aufgerufen am 14. April 2011, S. 4, "B-Post Briefe werden spätestens am dritten Arbeitstag nach der Aufgabe zugestellt"), kann die Rechtskraft frühestens am achten Arbeitstag nach Zustellung des BFM-Ent- scheids festgestellt werden. Je nach Wochentag der Zustellung ergibt sich eine andere Frist, innert welcher die Rechtskraft frühestens festgestellt werden kann. Bei Zustellungen an einem Montag oder Dienstag am zehnten Tag nach Zustellung, bei Zustellungen von Mittwoch bis Freitag am zwölften Tag nach Zustellung. Liegen dazwischen zudem Feiertage, verlängert sich diese Frist entsprechend.