2011 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 337 bot dem Gericht vorgelegt wird und auch klar ersichtlich ist, dass es dem Betroffenen eröffnet wurde. Nach dem Gesagten ist nicht erstellt, dass im heutigen Zeitpunkt ein gegen den Gesuchsgegner verfügtes, gültiges Einreiseverbot für die Schweiz besteht, aus welchem indirekt auf einen eröffneten Wegweisungsentscheid geschlossen werden kann. Da abgesehen vom geltend gemachten Einreiseverbot kein Weg- oder Ausweisungsentscheid gegen den Gesuchsgegner vorliegt, fehlt es in concreto an der Voraussetzung eines rechtsgenüglichen Wegweisungsentscheids für die Anordnung der Ausschaffungshaft.