Der Gesuchsgegner wehrt sich gegen eine Rückführung nach Spanien und hat den entsprechenden Wegweisungsentscheid des BFM beim Bundesverwaltungsgericht angefochten, womit dieser noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Er befindet sich mithin in einer ähnlichen Situation, wie ein erstinstanzlich abgewiesener Asylbewerber, der in sein Heimatland ausreisen muss, jedoch den Entscheid anficht. Diesem wird gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zugestanden, dass er sich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens weigern darf, in seinen Heimatstaat zurückzukehren, ohne dass ihm dies als Anzeichen für das Bestehen einer Untertauchensgefahr ausgelegt werden könnte.