Den Akten ist zu entnehmen, dass das Migrationsamt als einzig möglichen Ausschaffungsweg die Rückführung mittels Sonderflug sieht. Dies obschon sich der Gesuchsgegner zur Rückkehr nach Georgien bereit erklärt hat. Nachdem durch das [Bundesamt für Migration (BFM)] für Sonderflüge jedoch ein genereller Vollzugsstopp verfügt wurde und nicht absehbar ist, wann wieder Sonderflüge durchgeführt werden ([…] http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/dokumentation /medienmitteilungen/2010/2010-03-18.html, zugegriffen am 9. April 2010), besteht im Moment auch keine konkrete Vollzugsperspektive. 2010 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 339