Dem Gesuchsgegner wurde - anders als allgemein üblich - auch kein entsprechendes Merkblatt abgegeben und es wurde beispielsweise auch keine Eingrenzung auf das Gebiet der Gemeinde B. verfügt. Dem Gesuchsgegner kann somit nicht vorgeworfen wer- 2010 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 329