Wird eine betroffene Person nicht angewiesen, sich dauernd in der ihr zugeteilten Unterkunft aufzuhalten, darf ihr nicht vorgeworfen werden, sie sei untergetaucht, wenn sie nicht ständig dort übernachtet (E. II./3.3.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 17. Dezember 2010 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen L.S. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2010.146). Aus den Erwägungen