schen Anstalt resultieren, wäre dies durch den Gesuchsteller zu begründen. Sollte sich das vom Gesuchsgegner ausgehende Gefahrenpotential derart reduzieren, dass ein Vollzug in einem Ausschaffungszentrum verantwortbar wäre, wäre der Gesuchsgegner entsprechend zu verlegen. 2010 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 349 II. Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Migrationsamts