EGAR in das Ermessen der Vollzugsanstalt zu stellen. 4.5. Es wird davon Vormerk genommen, dass der Gesuchsgegner zwecks weiterer medizinischer Abklärungen vorläufig in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden oder im Psychiatriezentrum Rheinau verbleibt und erst in die Justizvollzugsanstalt Lenzburg verlegt wird, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Sollten die geplanten medizinischen Abklärungen längere Zeit in Anspruch nehmen und daraus eine länger dauernde Festhaltung in einer medizini- 2010 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 347