vom 25. November 2008] nicht zu beanstanden, wenn das Migrationsamt die Ausschaffungshaft im Sicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Lenzburg vollziehen will. Immerhin stehen den Inhaftierten dort grundsätzlich zwei Zellen zur Verfügung. Damit kann den Inhaftierten eine gewisse Tagesstruktur gegeben werden, da eine Zelle als Wohn- und Schlafzelle und eine Zelle als Arbeitsraum dient. Allerdings ist auch beim Vollzug der Haft in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg dem Zweck der Administrativhaft, bei der es einzig darum geht, die Ausschaffung des Gesuchsgegners sicherzustellen, gebührend Rechnung zu tragen.