[…] 4.4. Aufgrund der gezeigten Gewalttätigkeit des Gesuchsgegners gegenüber einem Mitarbeiter des Migrationsamtes und gegenüber Vollzugsangestellten der Justizvollzugsanstalt Lenzburg ist erstellt, dass der Gesuchsgegner derzeit mit Blick auf den Vollzug der angeordneten Ausschaffungshaft ein erhebliches Risiko für die Vollzugsangestellten und wohl auch für Mitgefangene darstellt. Dies bestätigt auch die für den Gesuchsgegner zuständige Ärztin der Psychiatrischen Klinik Königsfelden. Ein Vollzug mit offenem Haftregime im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Ausschaffungsgefängnis "Bässlergut" in Basel ist - jedenfalls im Moment - undenkbar.