Diese kann den Gesuchsteller beim Check-in begleiten und ihn zum Gate führen. Weigert sich der Gesuchsteller, das Flugzeug zu besteigen, kann er durch die Flughafenpolizei festgenommen und dem Migrationsamt wieder zugeführt werden. Es mag sein, dass es - wie vorgebracht - bei der Zusammenarbeit mit der Flughafenpolizei Probleme gibt, wenn diese nur für die Überwachung von Ausschaffungen, die via swissREPAT gebucht wurden, Hand bietet. Zumindest sollte es jedoch möglich sein, Betroffene bis zum Transitbereich des Flughafens zu begleiten. Verweigert ein Betroffener in der Folge die Abreise, könnte er spätestens beim Versuch der Wiedereinreise erneut festgenommen werden.