Ebenso wenig überzeugt das Vorbringen des Migrationsamtes, man könne die Ausreise nicht kontrollieren. Abgesehen davon, dass die Ausschaffungshaft nicht primär dazu dient, den Wegweisungsvollzug zu kontrollieren, sondern die Ausreise sicherzustellen, ist Folgendes anzumerken: Will das Migrationsamt in Fällen wie dem vorliegenden die Ausreise überwachen und den Gesuchsteller bei Nichtausreise wieder inhaftieren, steht es dem Migrationsamt frei, den Gesuchsteller an den Flughafen zu bringen und ihn dort der Flughafenpolizei zu übergeben. Diese kann den Gesuchsteller beim Check-in begleiten und ihn zum Gate führen.