Flugticket in den Heimatstaat ausreisen. Dies im Gegensatz zu einer Ausschaffung, bei der der Rückflug via swissREPAT gebucht wird und allenfalls sogar ein Ersatzreisedokument beschafft werden muss. Dass eine selbst organisierte Rückkehr mit eigenem Flugticket und eigener Identitätskarte angemeldet werden müsste, ist weder ersichtlich noch wurde solches anlässlich der heutigen Verhandlung dargetan. Daran ändert auch nichts, dass sich der Gesuchsteller im Moment noch in Ausschaffungshaft befindet. Ebenso wenig überzeugt das Vorbringen des Migrationsamtes, man könne die Ausreise nicht kontrollieren.