Einerseits ist fraglich, ob die betroffenen Personen am Tag der geplanten Ausschaffung rechtzeitig ergriffen werden können, sodass ihnen der Entscheid vor dem Abflug ordnungsgemäss eröffnet werden kann. Jedenfalls sind die Bedenken des Migrationsamtes, dass es in vielen Fällen zu Flugabsagen kommen könnte, nicht von der Hand zu weisen.