83 Ausschaffungshaft; Untertauchensgefahr Kann eine auszuschaffende Person bei einem Überraschungszugriff nicht angetroffen werden, ist nicht bereits deswegen eine Untertauchensgefahr erstellt. Massgebend ist immer das Gesamtverhalten, insbesondere das Verhalten der betreffenden Person, nachdem sie vom Zugriffsversuch Kenntnis erhalten hat (E. II./3.2.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 5. November 2009 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen P.O. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2009.132).