Sie können mir finanziell unter die Arme greifen. Ich habe hier nichts verbrochen, ich bin nicht straffällig geworden. Ich finde es schlecht, dass ich keine schriftliche Einladung vom Migrationsamt bekommen habe. Ich bin heute morgen einfach so festgenommen worden. Man hätte mir auch sagen können, dass ich vorbeikommen muss." Weiter ist den Akten zu entnehmen, dass der Gesuchsgegner seine Voraufenthalte in Ungarn und Österreich nicht verschwiegen hat. Nachdem der Gesuchsgegner problemlos bei seinen Eltern angetroffen werden konnte und dem Migrationsamt offenbar auch bekannt war, dass er sich dort aufhielt, kann ihm auch nicht vorgeworfen werden, er sei untergetaucht.