Zu prüfen ist deshalb, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen davon ausgegangen werden kann, dass der Gesuchsgegner selbständig in den Kosovo zurückkehrt. Er brachte diesbezüglich mehrfach vor, er sei jederzeit bereit, auf dem Luftweg in den Kosovo auszureisen, werde sogar das Flugticket selbst bezahlen und habe auch nichts dagegen, wenn man ihn zum Flughafen bringen wolle. Zur Begleichung der Reisekosten führte er am 19. Juni 2009 aus (Protokoll der Verhandlung vom 19. Juni 2009 S. 6): "Ja, ich werde meine Reisekosten selber übernehmen. Meine ganze Familie lebt hier in der Schweiz. Sie können mir finanziell unter die Arme greifen.