Diese Möglichkeit bestehe jedoch nur bevor die Zustimmung des angefragten Mitgliedstaates eintreffe und mit vorgängiger Anfrage beim Dublin Office. Der Vollzug nach Ungarn sei demzufolge sicherzustellen. Als der Gesuchsgegner gemäss Aufforderung am 24. Juni 2009 beim Migrationsamt vorsprach, wurde ihm erneut das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt. Dabei erklärte er sich wiederum nicht bereit, nach Ungarn auszureisen, da er am 25. Juni 2009 in sein Heimatland fliegen werde. Aus den Erwägungen