Darauf teilte ein Sachbearbeiter Dublin im Auftrag des Leiters Dublin Office Schweiz dem Migrationsamt mit Fax vom 22. Juni 2009 zum Thema "Zustellung der Heimatlichen Urkunde" mit, die Geschäftsleitung des BFM habe aus strategischen Gründen entschieden, dass Dublin-Zustim- mungen einzuhalten seien. Dies insbesondere, um die Beziehungen zu den Partnerstaaten nicht zu belasten und Ressourcen nicht unnötig einzusetzen. Die Ausschaffung nach Ungarn sei demzufolge zu vollziehen. Im Einzelfall könne der Dublin Prozess unterbrochen werden. Diese Möglichkeit bestehe jedoch nur bevor die Zustimmung des angefragten Mitgliedstaates eintreffe und mit vorgängiger Anfrage beim Dublin Office.