Nachdem der Bruder des Gesuchsgegners am Nachmittag des 19. Juni 2009 ein auf den Gesuchsgegner lautendes Flugticket für den 25. Juni 2009 vorgelegt hatte, annullierte das Migrationsamt den Rückflug nach Ungarn, entliess den Gesuchsgegner aus der Ausschaffungshaft (1-HA.2009.75) und beantragte beim BFM die Zustellung des Passes, der sich bei den Akten des BFM befand. Darauf teilte ein Sachbearbeiter Dublin im Auftrag des Leiters Dublin Office Schweiz dem Migrationsamt mit Fax vom 22. Juni 2009 zum Thema "Zustellung der Heimatlichen Urkunde" mit, die Geschäftsleitung des BFM habe aus strategischen Gründen entschieden, dass Dublin-Zustim- mungen einzuhalten seien.