Unter diesen Umständen ist nicht zu beanstanden bzw. drängt es sich geradezu auf, dass das Migrationsamt zunächst den genannten Entscheid eröffnet und den Betroffenen Gelegenheit gibt, selbständig in den Dublin- Staat zurückzukehren. Dass das BFM offenbar auch bei glaubhaft erklärter Rückkehrbereitschaft eine Zuführung an den Flughafen verlangt, ist sachlich nicht gerechtfertigt, jedoch hinzunehmen.