Daran ändert auch das Merkblatt des BFM bezüglich Wegweisungsvollzug in Dublin-Verfahren nichts. Gemäss diesem Merkblatt ist Folgendes vorgesehen: Nach Vorliegen des Nichteintretensentscheids des BFM auf das Asylgesuch mit sofortiger Wegweisung in einen Dublin-Staat und nach Zustimmung dieses Staates zur Rückübernahme, muss zunächst ein Rückflug gebucht werden. Erst wenn dieser durch swissREPAT bestätigt wurde, ist der Asylentscheid zu 366 Rekursgericht im Ausländerrecht 2009